Rechtliche Informationen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden im Oktober 2025 aktualisiert.
1. Präambel
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die den berufsständischen Regeln sowie den nationalen und internationalen Gepflogenheiten entsprechen, gelten ausdrücklich, sofern keine besonderen Vereinbarungen getroffen wurden, für alle unsere Verkäufe an Geschäftskunden, insbesondere, aber nicht ausschließlich, an Händler, Lebensmittelmärkte, Gartenbaubetriebe, Gemüsebaubetriebe, Erzeuger, Baumschulen, Landschaftsgärtner, öffentliche oder private Körperschaften, Vereinigungen usw. Mit der Erteilung einer Bestellung werden die vorliegenden Geschäftsbedingungen, die auch auf unseren Websites sowie auf unseren Geschäfts- und Buchhaltungsunterlagen zu finden sind, akzeptiert.
Da es sich bei den Produkten um Agrarprodukte handelt, fallen die vorliegenden Geschäftsbedingungen in den Anwendungsbereich der Texte, die die Preisbestimmung dieser Produkte regeln, unabhängig davon, ob sie aus einem Kaufvertrag mit landwirtschaftlichen Erzeugern oder aus der Eigenproduktion von GRAINES VOLTZ stammen.
Die besonderen Anwendungsbedingungen sind in den Preislisten aufgeführt, für jede Art von verkauften Produkten veröffentlicht werden.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten auch den Verzicht auf die Geltendmachung jeglicher Allgemeiner Einkaufsbedingungen unserer Kunden.
Vorabinformation über die potenziellen Risiken bestimmter Pflanzen für die menschliche Gesundheit
Gemäß dem Gesetz über das öffentliche Gesundheitswesen (Artikel L. 1338-3 des frz. Gesundheitsgesetzbuchs) informieren wir als Verkäufer/Vertriebshändler von Pflanzen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, unsere Kunden vor Abschluss des Verkaufs über die Risiken für die menschliche Gesundheit und gegebenenfalls über die Möglichkeiten, sich vor diesen Risiken zu schützen. Tatsächlich können bestimmte Pflanzen, die im Anhang des Erlasses vom 4. September 2020 über die vorab zu erteilenden Informationen an Käufer von Pflanzen, die die menschliche Gesundheit beeinträchtigen können, abschließend aufgeführt sind, bei Verzehr zu Vergiftungen, Atemwegsallergien, Haut- und Schleimhautreaktionen oder abnormalen Hautreaktionen bei Sonneneinstrahlung führen. Diese Risiken, Vorsichtsmaßnahmen und/oder gegebenenfalls zu ergreifenden Maßnahmen sind im folgenden Dokument aufgeführt:
https://www.legifrance.gouv.fr/jorf/id/JORFTEXT000042325453.
Mit der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestätigt der Käufer, dass er vor dem Verkauf ordnungsgemäß über die potenziellen Risiken für die menschliche Gesundheit im Zusammenhang mit dem Erwerb der genannten Pflanzen informiert wurde.
2. Preis
Die Preise entsprechen unseren am Tag der Bestellung gültigen Tarifen. Sie verstehen sich ohne Steuern, Verpackungs- und Transportkosten. Sie können jederzeit ohne Vorankündigung geändert werden und gelten vorbehaltlich wesentlicher Änderungen der wirtschaftlichen Bedingungen. Die angegebenen Preise für die verschiedenen Produkte gelten, wenn diese auf einmal bestellt und geliefert werden. Der in einer Spalte angegebene Preis gilt ab der oben in der Spalte angegebenen Menge. Für jede Bestellposition Saatgut wird automatisch ein Mindestpreis von 5 € berechnet. Unsere Lieferungen erfolgen in der zum Zeitpunkt der Lieferung günstigsten verfügbaren Verpackung. Bei Bestellungen in Spezialverpackungen kann ein Aufpreis pro Verpackung für die Bearbeitung vereinbart werden.
3. Versand und Verpackung
Für jede Bestellung können wir zusätzlich zur Ware einen Pauschalbetrag in Höhe der Kosten für die Vorbereitung und den Versand unserer Produkte gemäß unseren geltenden Tarifen in Rechnung stellen.
4. Bestellungen
Bestellungen werden nach Möglichkeit ausgeführt. Die Lieferungen erfolgen je nach Belieferung und Verfügbarkeit. Sie können vollständig oder teilweise erfolgen. Bei Ernteeinbußen oder Ernteausfällen, aber auch bei Vermehrungsproblemen, die durch klimatische Störungen und Anbauprobleme jeglicher Art verursacht werden, wird eine teilweise oder vollständige Reduzierung der Bestellung vorgenommen. Der Käufer kann diesbezüglich keine Entschädigung geltend machen.
Die von unseren Vertriebsmitarbeitern abgewickelten
Geschäfte sind für uns erst nach Bestätigung durch unser Unternehmen mittels einer Auftragseingangsbestätigung verbindlich. Die Lieferung kann nur erfolgen, wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmen, unabhängig von deren Grund, erfüllt hat. Die angegebene Lieferfrist ist unverbindlich und wird nicht garantiert.
5. Stornierung einer Bestellung
Jede vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung von Pflanzen durch den Kunden weniger als 6 Wochen vor der Lieferung führt automatisch zu einer Entschädigung in Höhe von 50 % des Wertes der stornierten Bestellung, ohne dass GRAINES VOLTZ den Beweis dafür erbringen muss, dass ihr durch diese Stornierung ein Schaden entstanden ist. Sind die Produkte der stornierten Bestellung jedoch unverkäuflich, behält sich GRAINES VOLTZ das Recht vor, den vollständigen Ersatz des erlittenen Schadens zu fordern.
6. Versand/Lieferung und Gefahren
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt der Transport unserer Waren auf Gefahr des Empfängers, unabhängig von der in Rechnung gestellten Transportart. Die Waren werden vor dem Verpacken sorgfältig geprüft und an das Transportunternehmen übergeben, das uns eine Versandbestätigung ausstellt. Wir bitten unsere Kunden:
- den Inhalt der Sendung auszupacken und zu überprüfen, bevor sie dem Zusteller die Annahme quittieren, insbesondere wenn es sich um Jungpflanzen handelt. Wir erinnern unsere Kunden daran, dass sie ihre Pakete erst annehmen dürfen, nachdem sie sich vergewissert haben, dass diese in gutem Zustand sind, dass ihr Gewicht mit dem angegebenen Gewicht übereinstimmt und dass die Versiegelungen absolut intakt sind.
- begründete Vorbehalte auf dem Lieferschein zu vermerken, z. B. Beschädigung, Verlust, Fehlmengen oder Verspätung usw. Diese Vorbehalte müssen innerhalb von 48 Stunden per Einschreiben mit Rückschein an den Spediteur bestätigt werden, um eine Entschädigung zu erhalten, wobei eine Kopie an unser Unternehmen zu senden ist.
GRAINES VOLTZ trifft alle notwendigen Vorkehrungen für den Transport der Jungpflanzen unter kontrollierter Temperatur und kann in keinem Fall für eine Unterbrechung der Kühl- oder Wärmekette während des Entladens haftbar gemacht werden, die zu witterungsbedingten Schäden führt. Der Kunde ist verpflichtet, ab dem Öffnen der LKW-Türen alle Vorkehrungen zu treffen, um die Ware insbesondere bei großer Kälte oder großer Hitze zu schützen. Der Käufer muss die Art seiner Reklamation, seines Vorbehalts oder seiner Beanstandung genau angeben und begründen sowie die Produkte, die Gegenstand dieser Reklamation benennen und deren Menge, Qualität und Preis angeben. Der Käufer muss jegliche Nachweise für das tatsächliche Bestehen der festgestellten Mängel vorlegen. GRAINES VOLTZ behält sich das Recht vor, direkt oder über einen Beauftragten alle Feststellungen und Überprüfungen vor Ort vorzunehmen. Daher ist der Käufer verpflichtet, die betreffenden Produkte aufzubewahren. Er muss GRAINES VOLTZ oder seinem Beauftragten die Möglichkeit geben, die oben genannten Feststellungen und Überprüfungen vorzunehmen.
7. Zahlungen
Alle Zahlungen sind an den Firmensitz in Colmar zu richten. Es wird kein Skonto für vorzeitige Zahlung gewährt. Unsere Zahlungen erfolgen in der Regel 30 Tage nach Rechnungsstellung. Das Fälligkeitsdatum ist auf jeder Rechnung angegeben. Bei Überschreitung des Fälligkeitsdatums werden Verzugsgebühren in Höhe des EZB-Zinssatzes zuzüglich 10 Prozentpunkte fällig, ohne dass eine Mahnung erforderlich ist. Außerdem wird für jeden Zahlungsverzug automatisch und ohne vorherige Benachrichtigung ein Pauschalbetrag in Höhe von 40 € für Inkassokosten geschuldet. Wenn die Inkassokosten den Pauschalbetrag übersteigen kann diese Entschädigung gegen Vorlage von Belegen erhöht werden.
Kunden, die die vorgesehenen Zahlungsfristen nicht einhalten oder gegen die in der Vergangenheit ein Inkassoverfahren angestrengt wurde, werden nach Ausgleich ihres Kontos nur gegen Zahlung von 50 % oder des gesamten Betrags bei Bestellung beliefert. Bei vollständiger oder teilweiser Nichtzahlung nach Fälligkeit wird automatisch eine Entschädigung in Höhe von 15 % des ausstehenden Betrags als Vertragsstrafe fällig. Die Bank- und Inkassokosten, die sich aus einer Verlängerung der Zahlungsfrist ergeben, gehen zu Lasten des Kunden. Die Nichtzahlung unserer Rechnungen bewirkt automatisch eine Inverzugsetzung, der gerichtliche Schritte folgen können. Im Fall einer von uns zuvor akzeptierten Ratenzahlung wird bei Nichtzahlung einer Rate sofort die gesamte Forderung fällig. Ferner sind wir im Falle eines Zahlungsverzugs berechtigt, laufende Aufträge und Bestellungen unbeschadet weiterer Rechtsmittel zu kündigen. Wir sind damit von allen unseren Verpflichtungen befreit.
8. Neukunden
Personen, mit denen wir keine Geschäftsbeziehung unterhalten, werden gebeten, ihrer ersten Bestellung ihre Siret- oder USt.-ID-Nummer sowie eine Zahlung in Höhe des Bestellwerts beizufügen oder uns zu ermächtigen, die Lieferung per Nachnahme zu versenden, oder ein Lastschriftformular zu unterzeichnen.
9. Umverpackung durch den Käufer
Wenn unser Kunde beabsichtigt, die Originalverpackung der von uns gelieferten Waren zu ersetzen, ist er gemäß dem Urheberrechtsgesetz nicht berechtigt, unsere Marke für die umverpackten Produkte zu verwenden. Diese Umverpackung entbindet GRAINES VOLTZ automatisch von jeglicher Haftung.
10. Bedingungen für die Verwendung der Produkte / Haftung
Die Verwendung des Saatguts durch den Käufer ist auf die Erzeugung einer einzigen kommerziellen Ernte beschränkt. Der Verkauf von Pflanzen und Saatgut schließt jede Reproduktion und/oder vegetative Vermehrung aus. Sofern keine gegenteiligen gesetzlichen Bestimmungen vorliegen, ist jede Verwendung der Produkte – einschließlich der zufällig darunter befindlichen Elternlinien – zu Forschungs-, Selektions- oder molekularen oder genetischen Charakterisierungszwecken strengstens untersagt. Im Falle des Weiterverkaufs der Produkte an Dritte ist der Käufer verpflichtet, diese Dritten über die oben beschriebenen Pflichten zu informieren. Jeder Verstoß gegen die oben genannten Nutzungsbeschränkungen durch den Käufer wird gerichtlich verfolgt, und in diesem Fall kann GRAINES VOLTZ nicht haftbar gemacht werden. Graines VOLTZ beschränkt die Verwendung aller Produkte ausschließlich auf die Verwendungszwecke und Verwendungsarten, für die sie zugelassen sind. Mit anderen Worten: Jede Verwendung, die nicht ausdrücklich auf dem Etikett angegeben ist, ist verboten. Das Unternehmen haftet nicht bei Verwendung eines Produkts außerhalb des gesetzlichen Zulassungs- und Rechtsrahmens. Unsere Produkte dürfen nicht ohne ausdrückliche Genehmigung des Verkäufers im Export weiterverkauft werden.
Graines VOLTZ übernimmt gegenüber dem Käufer keine Haftung für direkte immaterielle Schäden oder für indirekte Schäden. Ausgeschlossen sind insbesondere alle wirtschaftlichen und finanziellen Verluste, Umsatz-, Gewinn- und Produktionsausfälle (einschließlich etwaiger Ausfallzeiten der Produktionsanlagen des Kunden), Verluste von Verträgen, Chancen, Geschäftsmöglichkeiten sowie etwaige Mehrkosten infolge des Verkaufs oder der Verwendung der Produkte.
11. Geschützte Sorten oder Produkte
Einige der von uns verkauften Sorten sind Gegenstand einer Anmeldung von Patenten, Marken oder Bezeichnungen, die regelmäßig erneuert werden, und der Käufer kann durch die Nutzung oder den Anspruch auf diese Sorten keine Eigentumsrechte erwerben. Er verpflichtet sich, GRAINES VOLTZ unverzüglich und mit allen Mitteln über jede Verletzung der Eigentumsrechte an Patenten oder Marken zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, und muss in diesem Zusammenhang uneingeschränkt kooperieren, um die Rechte von GRAINES VOLTZ gegen alle Verstöße zu verteidigen. Die Vervielfältigung geschützter Sorten oder die Verwendung eingetragener Bezeichnungen oder Marken ohne schriftliche Genehmigung von GRAINES VOLTZ ist untersagt. Der Käufer gestattet GRAINES VOLTZ jede Kontrolle zur Überprüfung von Verletzungen der Rechte von GRAINES VOLTZ und wird dabei kooperieren. Zu diesem Zweck gewährt er GRAINES VOLTZ oder jeder von GRAINES VOLTZ benannten Person direkten Zugang zu seinen eigenen Einrichtungen, insbesondere zu Gewächshäusern, Verwaltungsräumen usw., sowie zu Einrichtungen Dritter, die unter der Verantwortung des Käufers betrieben werden. Der Käufer muss sicherstellen, dass alle Personen, die mit den Produkten umgehen oder diese in Empfang nehmen, die oben genannten Pflichten einhalten, damit die Rechte von GRAINES VOLTZ in vollem Umfang gewahrt bleiben.
12. Reklamationsfristen / Konformität der Produkte / Garantien
Jede Reklamation, die sich nicht speziell auf Jungpflanzen bezieht und das äußere Erscheinungsbild und die spezifische Reinheit betrifft, muss innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Ware erfolgen. Der Käufer kann keine Gewährleistungsansprüche gemäß den vorliegenden Bestimmungen geltend machen bei Auftreten der Mängel:
- 50 Tage nach Lieferung der Produkte an den Käufer, wenn die Mängel die Keimfähigkeit betreffen,
- innerhalb der normalen Aussaat- und Kontrollfristen unmittelbar nach der Lieferung, wenn die Mängel die Echtheit des Saatguts, seine Sortenreinheit und seine spezifische Reinheit betreffen.
Bei Jungpflanzen kann die Ware bei Erhalt genehmigt werden, und Reklamationen sind uns innerhalb von 48 Stunden mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Fristen gelten die Sendungen als angenommen. Werden die oben genannten Bedingungen nicht eingehalten, gilt die Annahme als vorbehaltlos, und GRAINES VOLTZ kann nicht mehr wegen Sachmängel der Produkte haftbar gemacht werden. Aufgrund der Art der verkauften Produkte überschreitet die Haftung des Verkäufers im Falle von anerkannten oder nachgewiesenen Fehlern und Mängeln, insbesondere in Bezug auf Echtheit, Sortenreinheit, spezifische Reinheit oder Keimfähigkeit, Übereinstimmungen mit Resistenzen, Resistenz gegen Linien oder Rassen, bisher unbekannte Krankheiten, angegebene Toleranzen, auf keinen Fall den Betrag der Lieferung des gelieferten Artikels, einschließlich der gerechtfertigten Kosten für die Rücksendung der Ware. Um die oben angegebene Qualität zu gewährleisten, ist es dem Käufer untersagt, die gelieferten Produkte selbst zu sortieren, zu kalibrieren, zu umhüllen oder in irgendeiner Weise zu behandeln oder dies durch Dritte durchführen zu lassen. Wir werden jede Reklamation, die uns infolge eines Fehlers unsererseits zugestellt wird, sorgfältig prüfen und es gegebenenfalls nicht ablehnen, die beanstandete Ware ganz oder teilweise zu ersetzen oder zu erstatten Dem Käufer ist ebenfalls bekannt, dass die Abbildungen, Kataloge oder sonstigen Beschreibungen von GRAINES VOLTZ hinsichtlich der Qualität, des Gewichts und der Maße der Produkte so weit wie möglich den Tests und Erfahrungen von GRAINES VOLTZ entsprechen. Diese Dokumente können jedoch in keinem Fall eine Haftung bei abweichenden Ergebnissen begründen. Dem Käufer ist auch bekannt, dass die Produkte nicht für den menschlichen oder tierischen Verzehr geeignet sind.
13. Rücksendung – Modalitäten
- Bei Saatgut muss jede Rücksendung ausdrücklich zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart werden. Der Antrag auf Rücksendung muss innerhalb von acht Tagen nach dem Versand gestellt werden, und die physische Rücksendung der Ware muss innerhalb von fünfzehn Tagen nach diesem Antrag erfolgen. Nur für Saatgut, das in der unbeschädigten Originalverpackung zurückgesandt wird, kann eine Gutschrift ausgestellt werden, deren Wert jedoch nicht mehr als 60 % des ursprünglichen Wertes beträgt. Jedes ohne eine solche Genehmigung zurückgesandte Produkt wird dem Käufer zur Verfügung gehalten und bewirkt keine Ausstellung einer Gutschrift. Die Kosten und Gefahren der Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers.
- Für Pflanzen ist eine Rücksendung nicht möglich und wird nicht akzeptiert.
14. Anzuchtplatten
„Starre” Anzucht- und Transportplatten sind und bleiben jederzeit Eigentum von GRAINES VOLTZ und können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von GRAINES VOLTZ von Dritten verwendet werden. Der Kunde muss die Platten an einem sauberen Ort lagern und GRAINES VOLTZ zur Verfügung halten, damit diese den Rücktransport zum Produktionszentrum vornimmt. Bei nicht erfolgter Rücksendung kann eine Strafgebühr in Höhe von 5,00 Euro pro Platte erhoben werden. Bei Verwendung durch Dritte ohne schriftliche Zustimmung von GRAINES VOLTZ wird eine Strafe von 10,00 Euro pro Platte verhängt, und die Kisten sind auf Kosten des Kunden an die Logistikzentren von GRAINES VOLTZ zurückzusenden. Flexible Platten müssen ebenfalls unter den oben genannten Bedingungen an uns zurückgesandt werden, mit Ausnahme von flexiblen Platten und Töpfen, die für die Lieferung von Baumschulprodukten verwendet werden. Diese müssen nicht zurückgesandt werden und werden nicht zurückgenommen. Der Käufer ist verpflichtet, die geltenden Gesetze zur Abfallverwertung und insbesondere zum Recycling dieser Produkte einzuhalten.
15. Farbabbildungen
Die Farbfotos in unseren Katalogen wurden unter günstigen Wachstumsbedingungen aufgenommen, und es können nicht zwangsläufig identische Ergebnisse garantiert werden. In einigen Fällen können sie aufgrund der Druckbedingungen keine 100 % exakte Wiedergabe der Pflanze zeigen. Die Farben, Nuancen und Vegetationszyklen dienen nur zur Information und sind unverbindlich.
16. Höhere Gewalt
Die Bestellungen werden außer in Fällen höherer Gewalt ausgeführt. Als Fälle höherer Gewalt gelten beispielsweise unter anderem: Kriegshandlungen, Streiks, Brände und Unfälle in allen Unternehmen, die an der Herstellung und dem Vertrieb der Produkte und Pflanzen beteiligt sind.
17. Versteckte Mängel
Versteckte Mängel, für die die Garantie in Anspruch genommen werden kann, müssen zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorliegen. Der Käufer muss alle Nachweise über die Realität und das Vorliegen der vor dem Gefahrenübergang festgestellten Mängel erbringen GRAINES VOLTZ behält sich das Recht vor, direkt oder über einen Beauftragten alle Feststellungen und Überprüfungen vor Ort vorzunehmen. Der Käufer muss GRAINES VOLTZ oder seinem Bevollmächtigten die Möglichkeit geben, die oben genannten Feststellungen und/oder Überprüfungen vorzunehmen. Der Käufer kann keine Gewährleistungsansprüche gemäß den vorliegenden Bestimmungen für Mängel geltend machen, die nach dem Einpflanzen der Produkte auftreten, wenn er nicht durch Vorlage der von GRAINES VOLTZ beim Verkauf ausgestellten Rechnungen und/oder Zertifikate nachweisen kann, dass er die betreffenden Produkte ordnungsgemäß erworben hat. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen kann die Gewährleistung für versteckte Mängel der Produkte nicht mehr geltend gemacht werden. Wenn nachweislich festgestellt wird, dass die gelieferten Produkte mangelhaft sind, können diese mit Zustimmung von GRAINES VOLTZ zurückgenommen oder erstattet werden. In jedem Fall haftet GRAINES VOLTZ nur dann gemäß den oben genannten Bedingungen für versteckte Mängel, wenn der Käufer die Produkte normal verwendet, sie in keiner Weise verändert und sie so gelagert, aufbewahrt und behandelt hat, dass ihr guter Erhaltungszustand gewährleistet ist.
18. Eigentumsvorbehaltsklausel
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Diesbezüglich stellt die Übergabe von Wechseln oder anderen Titeln, die eine Verpflichtung zur Zahlung begründen, keine Zahlung im Sinne dieser Bestimmung dar. Mit Genehmigung des Verkäufers ist der Käufer berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen des normalen Geschäftsbetriebs seines Unternehmens weiter zu verkaufen. Er darf sie jedoch nicht verpfänden oder das Eigentum daran als Sicherheit übertragen Im Falle eines Weiterverkaufs tritt er uns somit alle Forderungen ab, die ihm aus dem Weiterverkauf an Drittkäufer entstehen. Bei Insolvenz wird die Genehmigung zum Weiterverkauf wird automatisch entzogen. Im Falle einer Pfändung oder einer anderen Eingriffs eines Dritten ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen. Trotz der Anwendung dieser Eigentumsvorbehaltsklausel trägt der Käufer ab Lieferung der Waren das Risiko für Verlust oder Zerstörung. Er trägt auch die Kosten für die Versicherung.
19. Ergebnisse
Da die erzielten Ergebnisse nicht nur vom Produkt und seiner Qualität abhängen, sondern auch von Faktoren, die schwer oder unmöglich zu beurteilen oder vorherzusagen sind und insbesondere je nach Region, Umgebung, agronomischen und atmosphärischen Bedingungen, Technikern und Anbaumethoden variieren können, dienen die Ratschläge und Vorschläge nur zur Information und stellen keine Erntegarantie dar.
20. Schutz personenbezogener Daten
Im Rahmen der Verwaltung der Bestellungen und der Erfüllung des Vertragsverhältnisses (Lieferungen, Rechnungsstellung usw.) verarbeitet GRAINES VOLTZ die personenbezogenen Daten der Geschäftskunden gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zum Zweck der Verwaltung von Bestellungen, Lieferungen und Rechnungsstellung auf der Grundlage der Erfüllung des Kaufvertrags erhoben. Sie sind für interne Abteilungen und unsere Subunternehmer/Subdienstleister zur Verwaltung der Bestellung bestimmt. Vorbehaltlich strengerer Vertraulichkeitsvorschriften, die für bestimmte Daten gelten, können diese auch innerhalb der Gruppe, zu der wir gehören, mit unseren Vertragspartnern, Dienstleistern und Subunternehmern für die gleichen Zwecke sowie mit den gesetzlich befugten Verwaltungs- und Justizbehörden geteilt werden. Diese Informationen können in ein Land außerhalb der Europäischen Union mit einem gleichwertigen Datenschutzniveau übertragen werden. GRAINES VOLTZ behält sich die Möglichkeit vor, die vom Kunden übermittelten Daten für kommerzielle Zwecke zu verwenden, sofern der Kunde bei der Eingabe seiner personenbezogenen Daten seine Zustimmung dazu erteilt. Sie verfügen über ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Widerspruch, Löschung, Einschränkung und Übertragbarkeit Ihrer Daten sowie das Recht, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Das Recht auf Löschung und Widerspruch darf die Erfüllung des Vertrags nicht behindern, da dies gegebenenfalls zur Kündigung führen oder die Erfüllung der erwarteten Lieferungen unmöglich machen könnte. Um diese Rechte auszuüben, wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten GRAINES VOLTZ S.A, 1 rue Edouard Branly 68000 Colmar. Im Falle eines Rechtsstreits kann eine Beschwerde an die CNIL (französische Datenschutzbehörde) gerichtet werden.
21. Korruptionsbekämpfung und Sorgfaltspflicht
Während der gesamten Laufzeit dieser Vereinbarung verpflichten sich die Parteien, die Regeln zur Integrität und Korruptionsbekämpfung einzuhalten, die im frz. Gesetz „Sapin 2“ Nr. 2016-1691 vom 9. Dezember 2016 über Transparenz, Korruptionsbekämpfung und Modernisierung des Wirtschaftslebens festgelegt sind.
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass sie während der gesamten Laufzeit und Erfüllung dieser Vereinbarung niemals vorsätzlich, direkt oder indirekt ungerechtfertigte finanzielle oder sonstige Vorteile anbieten, versprechen oder gewähren, um eine für den Markt illegale, unrechtmäßige oder unlautere Handlung zu ihrem eigenen Vorteil oder zum Vorteil eines Dritten zu erreichen.
Bei Nichteinhaltung dieser Klausel durch eine der Parteien behält sich die andere Partei das Recht vor, die Erfüllung ihrer Pflichten einzustellen, nachdem sie diesen Verstoß per Einschreiben mit Rückschein mitgeteilt hat und diese Mitteilung einen (1) Monat lang wirkungslos geblieben ist, ohne dass der Vertragspartner Anspruch auf eine beliebige Entschädigung im Zusammenhang mit der Kündigung der vorliegenden Vereinbarung hat.
Die Parteien verpflichten sich, alle ihre Mitarbeitenden, Vertreter, Dienstleister und Subunternehmer auf die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung hinzuweisen.
22. Gerichtsstand
Vorbehaltlich der Pflichten bezüglich der Zuständigkeit der Schlichtungsstelle für landwirtschaftliche Geschäftsbeziehungen und im Falle von Streitigkeiten gilt ausschließlich französisches Recht. Alle unsere Verkäufe erfolgen zu den oben genannten Bedingungen. Mit der Erteilung einer Bestellung werden diese Bedingungen akzeptiert und gegebenenfalls auf alle allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers verzichtet. Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten, auch für den vorläufigen Rechtsschutz, ist COLMAR.